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   BVerfG, 19.09.2023 - 1 BvR 1555/23   

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https://dejure.org/2023,29036
BVerfG, 19.09.2023 - 1 BvR 1555/23 (https://dejure.org/2023,29036)
BVerfG, Entscheidung vom 19.09.2023 - 1 BvR 1555/23 (https://dejure.org/2023,29036)
BVerfG, Entscheidung vom 19. September 2023 - 1 BvR 1555/23 (https://dejure.org/2023,29036)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels substantiierter Darlegung eines möglichen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 193 Abs 1 S 3 SGG
    Wegen Begründungsmangels unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung im sozialgerichtlichen Verfahren - keine offenkundige Verletzung von Art 3 Abs 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde in einem sozialgerichtlichen Verfahren zur Entscheidung wegen nicht fundierter Begründung

  • rewis.io

    Wegen Begründungsmangels unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung im sozialgerichtlichen Verfahren - keine offenkundige Verletzung von Art 3 Abs 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegen Begründungsmangels unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung im sozialgerichtlichen Verfahren; keine offenkundige Verletzung von Art 3 Abs 1 GG

  • rechtsportal.de

    Wegen Begründungsmangels unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung im sozialgerichtlichen Verfahren; keine offenkundige Verletzung von Art 3 Abs 1 GG

  • datenbank.nwb.de

    Wegen Begründungsmangels unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung im sozialgerichtlichen Verfahren - keine offenkundige Verletzung von Art 3 Abs 1 GG

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.02.2023 - 1 BvR 311/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung eines

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2023 - 1 BvR 1555/23
    Er verweist zur Begründung der Verfassungsbeschwerde lediglich auf den Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 2023 (1 BvR 311/22).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es auch bei einer zulässigen und begründeten Untätigkeitsklage im Übrigen nicht ausgeschlossen ist, dass das Gericht in pflichtgemäßer Ausübung seines Ermessens aus Gründen der Billigkeit gleichwohl eine Kostenerstattung ablehnt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 2023 - 1 BvR 311/22 -, Rn. 14).

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2023 - 1 BvR 1555/23
    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das jeweils bezeichnete Grundrecht verletzt sein und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe dargelegt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffenen Maßnahmen verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 140, 229 ).

  • BVerfG, 25.05.2022 - 1 BvR 326/22

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2023 - 1 BvR 1555/23
    Eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot liegt auch nicht derart auf der Hand, dass ausnahmsweise auf die aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde verzichtet werden könnte (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2022 - 1 BvR 326/22 -, Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2023 - 1 BvR 1555/23
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe dargelegt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffenen Maßnahmen verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 140, 229 ).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2023 - 1 BvR 1555/23
    Es kann damit dahingestellt bleiben, ob die Begründung auch in einem solchen Fall noch eine Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und deren Begründung erfordern würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 -, Rn. 45 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2023 - 1 BvR 1555/23
    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2023 - 1 BvR 1555/23
    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2023 - 1 BvR 1555/23
    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das jeweils bezeichnete Grundrecht verletzt sein und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2023 - 1 BvR 1555/23
    Danach muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 89, 155 ).
  • BSG, 03.05.2018 - B 8 SO 44/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erledigung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.09.2023 - 1 BvR 1555/23
    In der hier angegriffenen Entscheidung hat das Sozialgericht hingegen ausgehend von den in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 193 Abs. 1 Satz 3 SGG entwickelten Kriterien im Einzelfall unter Heranziehung unterschiedlicher Gesichtspunkte nach seinem Ermessen entschieden (vgl. BSG, Beschluss vom 3. Mai 2018 - B 8 SO 44/17 B -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • BVerfG, 06.02.2024 - 1 BvR 301/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine sozialgerichtliche

    Dies kann der Fall sein, wenn das Gericht ausgehend von den in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 193 Abs. 1 Satz 3 SGG entwickelten Kriterien im Einzelfall unter Heranziehung unterschiedlicher Gesichtspunkte nach seinem Ermessen entschieden hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 2023 - 1 BvR 1555/23 -, Rn. 7 mit Verweis auf BSG, Beschluss vom 3. Mai 2018 - B 8 SO 44/17 B -, juris, Rn. 2).
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